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Seglerverband Niedersachsen-Jugendseglertreffen Neu: Stimmübertragungsmöglichkeit der ostfriesischen Insel-Seglervereine an Küstenvereine ab sofort möglich Der Niedersächsische Jugendseglertag hat am 10.02.2013 in Verden auf Antrag vom „A-Watt“ - vertreten von Arbeitskreissprecher Karl Westdörp-folgende Änderung der Satzung beschlossen und veröffentlicht: "5.4. Eine Stimmenübertragung ist nur für die ostfriesischen Inselvereine möglich. Die Übertragung erfolgt auf einen, ebenfalls im SVN organisierten Küstenverein. Auf einen Küstenverein dürfen maximal 3 Stimmen übertragen werden." Anmerkung des Verfassers dazu: Maximal je 3 Inselvereine können sich durch einen Küstenverein vertreten lassen. Mit diesem Beschluss hat der Jugendseglertag die Tatsache anerkannt, dass die Teilnahme von Delegierten der ostfriesischen Inselvereine an niedersächsischen Jugendseglertreffen in der Vergangenheit für diese, bedingt durch die in den Wintermonaten zumeist spärlichen Fährverbindungen, mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand durch lange Wartezeiten und Übernachtungskosten verbunden waren. Dieses führte dazu, dass die Jugendvertreter der ostfriesischen Inselvereine diesen, alle zwei Jahre, stattfindenden Treffen zumeist fernblieben. Es liegt jetzt an den A- Watt- Jugendabteilungen selbst, diese neu geschaffene Möglichkeit der Stimmübertragung künftig zu nutzen. Die komplette Satzung der niedersächsischen Seglerjugend ist im Internet unter: www.segeln-niedersachsen verfügbar. Karl Westdörp; 27.11.2014 Gratis Homepage erstellen bei Beepworld Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular! |