Stimmübertragungsmöglichkeit der A- Watt- Insel- Jugendabteilungen bei Niedersächsischen Jugendseglertreffen


    

Seglerverband Niedersachsen-Jugendseglertreffen

Neu: Stimmübertragungsmöglichkeit der ostfriesischen Insel-Seglervereine an

Küstenvereine ab sofort möglich

Der Niedersächsische Jugendseglertag hat am 10.02.2013 in Verden auf Antrag vom „A-Watt“ -

vertreten von Arbeitskreissprecher Karl Westdörp-folgende Änderung der Satzung beschlossen

und veröffentlicht:

"5.4. Eine Stimmenübertragung ist nur für die ostfriesischen Inselvereine möglich.

Die Übertragung erfolgt auf einen, ebenfalls im SVN organisierten Küstenverein.

Auf einen Küstenverein dürfen maximal 3 Stimmen übertragen werden."

Anmerkung des Verfassers dazu: Maximal je 3 Inselvereine können sich durch einen Küstenverein

vertreten lassen.

Mit diesem Beschluss hat der Jugendseglertag die Tatsache anerkannt, dass die Teilnahme von

Delegierten der ostfriesischen Inselvereine an niedersächsischen Jugendseglertreffen in der

Vergangenheit für diese, bedingt durch die in den Wintermonaten zumeist spärlichen

Fährverbindungen, mit hohem zeitlichen und finanziellen Aufwand durch lange Wartezeiten und

Übernachtungskosten verbunden waren.

Dieses führte dazu, dass die Jugendvertreter der ostfriesischen Inselvereine diesen, alle zwei Jahre,

stattfindenden Treffen zumeist fernblieben.

Es liegt jetzt an den A- Watt- Jugendabteilungen selbst, diese neu geschaffene Möglichkeit der

Stimmübertragung künftig zu nutzen.

Die komplette Satzung der niedersächsischen Seglerjugend ist im Internet unter:

www.segeln-niedersachsen verfügbar.

Karl Westdörp; 27.11.2014

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